Allgeimeine Geschäftbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Hinweis:
Falls Sie aktuell oder in Zukunft von uns angebotene Dienstleistungen und Services nutzen gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenigen Richtlinien und Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen, die für den jeweiligen Auftrag Anwendung finden. Diese Regelungen gelten für den Fall, dass sie im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Für den Vertagsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist nur unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Außendienstmitarbeiter/Verkaufssachbearbeiter sind nicht befugt, mündliche Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die von diesen AGB abweichen. Vielmehr bedarf es dazu einer von vertretungsberechtigten Mitarbeitern rechtswirksam unterzeichneten Individualvereinbarurung.
§ 3 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - widerrufen.
§ 5 Lieferung
Der Versand erfolgt unversichert durch uns. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Die Wahl des Transportmittel und des Transportweges bleibt uns vorbehalten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und durch den Frachtführer zu bestätigen um Ersatzansprüche bei Bahn, Post oder Spediteuren geltend zu machen.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.
Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung fällige Ware ist vom Kunden sofort abzurufen. Wird versandfertige Ware nicht unverzüglich abgerufen oder abgenommen, dann können wir die Ware nach eigener Wahl versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von den Herstellern an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht produzierbar oder verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per E-mail informiert. Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sind weil der Lieferant von uns seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, so sind wir dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
Sofern nicht anders vereinart ist Abladepersonal ab Ladekante LKW bauseits bereit zu stellen. Zur Montage benötigte
Hilfsmittel wie Kran, Gerüst, Hebebühne, usw, falls nicht extra aufgeführt, sind nicht im Angebot enthalten.
Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht übergeben werden kann oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen
wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
§ 6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Die Rechnung wird erteilt, sobald die Ware versandbereit ist. Zahlungen sind gem. der Zahlungsvereinbarung zu leisten. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf einem unserer Konten. Angebotene Wechsel akzeptieren wir nur aufgrund besonderer Vereinbarungen.
Mangels besonderer Vereinbarungen ist der Rechnungsbetrag am Rechnungsdatum sofort fällig. Unsere Skontozusage gilt nur, wenn sich der Käufer mit der Zahlung früherer Rechnungen nicht im Rückstand befindet.
Der Käufer gerät mit 14 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer anderen Zahlungsaufforderung in Zahlungsverzug, ohne das es hierfür einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs werden vom Folgetag an Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basissatz nach § 247 BGB verlangt, unbeschadet weitergehender Ansprüche.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen, kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, auch solche Tatsachen die schon bei Vertragsabschluß vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mußten, sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertag zurück zu treten oder Schadensersatz zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt die Weiterveräusserung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware zu untersagen und deren Rückgabe an uns oder die Einräumung des Mitbesitzes auf Kosten des Kunden zu verlangen.
Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässing. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen und kann deshalb nicht geltend gemacht werden.
§ 7 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands, Schweiz oder
Österreichs liegen. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
Bei Zahlung auf Rechnung wird zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten für den Komplettversand berechnet. Der Besteller wird vor Vertragsschluss stets gesondert darüber informiert, ob diese
Gebühr anfällt.
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren vor bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftverbindung mit dem Kunden einschlißlich der künftig entstehenden Ansprüche aus angeschlossenen Verträgen und etwaiger Rückgriff- und Freistellungsansprüchen aus Wechseln und Schecks beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Wareim Verhältnis zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen. Werden unsere Waren m,it anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- und Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen oder Einräumungen von Sicherungseigentum für Dritte sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt ist der Kunde verpflichtet, seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung und zur weiteren Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräusserung der Vorbehaltswaregegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgend einer Weise ausschließen oder beeinträchtigen oder die Vorausabtrennung der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen. Im Falle der Veräußerung von Miteigentumsanteilen als Vorbehaltsware gilt die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Miteigentumsanteil als an uns abgetreten.
Der Kunde bleibt zur Einziehung, der uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigem Widerruf, berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet uns die zur Einbeziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben und seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten.
Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräusserung von Vorbehaltsware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentvewrhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlußsaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräusserung unserer Vorbehaltsware entspricht.
Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräusserung der von uns gelieferten oder zu liefernden Ware bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factoring oder sonstige Vereinbarungen getroffen, dann hat er dieses Vorfall uns unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factoring sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Herausgabe gelieferter Waren zu verlangen. Gleiches gilt im Falle eines echten Factoring wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Faktor nicht frei über den Kaufpreis für die Forderung verfügen kann.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt - der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Waren dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehltsware oder auf uns abgetretene Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu informieren.
§ 10 Mängelrüge und Mängelhaftung
Der Kunde oder von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Sichtbare Mängel sind auf dem Lieferschein zu vermerken und uns umgänglich mitzuteilen. Mängelrügen gelten nur unter Voraussetzung von § 377 HGB und sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterläßt der Kunde die Form- und fristgerechte Rüge, dann gilt die Ware als abgenommen und genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Zuganges bei uns an.
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nacherfüllung, entweder durch Lieferung einer fehlerfreien Ersatzware oder durch Nachbesserung verpflichtet, wobei ersetzte Teile unser Eigentum werden. Wir sind berechtigt nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern. Bei unberechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt dem Kunden sämtliche hieraus entstehenden Kosten zu belasten.
Zur Feststellung des Mangels und zur Durchführung der notwendigen Nacherfüllung hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Auf unser Verlangen ist die beanstandete Ware an
uns zu retournieren.
Weitergehende Schades- und Aufwendungsansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängel oder Mängelschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmung in der Haftungsbegrenzung. Auch in diesem Fall haften wir daher nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
Unsere Mängelhaftung entfällt wenn Mängel nicht vorliegen insbesondere bei Fehlern, die auf der Mißachtung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, natürlichem Verschleiß, Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Liefergegenstand oder der Verwendung von Ersatzteilen fremder Herkunft beruhen.
Mängelhaftungsansprüche gegen uns verjähren spätestens 12 Monate nach Auslieferung der Ware.
Im Falle des arglistigen Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie richten sich die Ansprüche des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Schadensersatz
Wird von dem AG die Ausführung der vom AN angebotenen Waren und/oder Arbeiten verweigert oder reagiert er auf das wörtliche Angebot zur Ausführung der bedungenen Arbeiten trotz Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nicht, so ist der AN berechtigt, seinerseits die Leistung zu verweigern, vom Vertag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der AN ist grundsätzlich berechtigt ohne konkreten Nachweis der Höhe seines Schadens bezogen auf Provisionen, Verwaltungskosten, Bereitstellungsaufwand, nutzlose Anfahrten und entgangenen Gewinn einen Schadenersatzanspruch von min. 40% oder entsprechend der Vorfertigungen durch unsere Lieferanten bis einschließlich 100% des Vertragspreises ohne MwSt. geltend zu machen. Das gleiche gilt wenn die Ausführung der Arbeiten aus Gründen nicht möglich wird, die der AG zu vertreten hat, etwa bei zwischenzeitlicher Ausführung durch einen dritten Unternehmer, so wie im Falle der Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Steitigkeiten ist das Gericht mit Sitz in Landshut (nur bei Geschäftsverkehr unter Kaufleuten)
Für alle Rechtsbeziehungen z Schadensersatzwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublick Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.